Neuerungen für Wasserfahrzeuge am Chiemsee

Der Segel-Club Breitbrunn-Chiemsee (SCBC) e.V. macht die Teilnehmer an Regatten darauf aufmerksam, dass das Landratsamt Traunstein nachfolgende Grundlage für das Einbringen von Wasserfahrzeugen in den Chiemsee festgelegt hat:

Das Landratsamt Traunstein – Wasserrecht und Bodenschutz schreibt für den Chiemsee ab 2025 folgendes für alle Wasserfahrzeuge vor, die in den See eingebracht werden:

Das Wasserfahrzeug ist, als Schutz vor Ausbreitung invasiver Arten wie zum Beispiel der Quaggamuschel, vor einbringen in das Gewässer wie folgt zu behandeln:

  • Jegliches ggf. noch vorhandene Wasser ist vollständig abzulassen bzw. zu entfernen (z. B. Ballastwasser, Motorkühlwasser, Bilgenwasser)
  • Anhaftungen sind zu entfernen
  • der Bootskörper ist mit einem Hochdruckreiniger abzuspritzen oder auszuspülen, wobei dies mit heißem Wasser (> 45°C) geschehen muss. Dabei sind
    • auch Hohlräume, bei Motorbooten mit Wasserkühlung auch z. B. Motorkühlwasserleitung, Seewasserfilter, ggf. Motorgehäuse
    • auch Trailer, sofern dieser beim Slippen ins Gewässer gefahren wurde mit dem Hochdruckreiniger zu reinigen.
  • Das Wasserfahrzeug ist danach mindestens eine Woche vollständig trocknen zu lassen

Dabei ist zu beachten, dass ein Rückfluss des Reinigungswassers in ein anderes Gewässer zu vermeiden ist! (idealerweise in der Nähe des Gewässers reinigen, aus dem ausgewässert wurde) Das anfallende organischem Material wie Muscheln, Algen etc. sind als Abfall entsorgen.

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